Die Absicht dieses Abschnittes ist es, die Bedingungen festzulegen,
unter welchen dieses Software-Paket und der Code, den es produziert,
genutzt und verbreitet werden darf, so daß der Copyright-Inhaber
eine gewisse "künstlerische" Aufsicht über die
Weiterentwicklung dieses Software-Pakets beibehält, die
Lizenznehmer jedoch das Recht erhalten, dieses Software-Paket zu nutzen
und in der vorgesehenen Form zu verbreiten, sowie angemessene
Anpassungen vorzunehmen.
Definitionen:
Der Begriff "Software-Paket" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen die Zusammenstellung der Dateien, die vom
Copyright-Inhaber bereit gestellt wurden, sowie alle Abkömmlinge
und Varianten dieser Dateien, die durch textuelle Änderungen
entstanden.
Der Begriff "Code" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen den Code, welchen dieses Software-Paket
individuell für eine bestimmte Domain eines registrierten
Lizenznehmers erstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Code als
Download-Version oder jeweils life ondemand erzeugt wird.
Der Begriff "Standard-Version" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen all jene Software-Pakete, die unverändert
vervielfältigt, oder in Absprache mit dem Copyright-Inhaber und
gemäß dessen Willen weiter entwickelt wurden.
Der Begriff "Download-Version" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen den Output dieses Software-Pakets als statische
JavaScript-Bibliothek.
"Copyright-Inhaber" ist, wer im Copyright bzw. den
Copyrights des Software-Pakest namentlich genannt ist.
"Sie" sind der Leser bzw. die Leserin dieser
Lizenzvereinbarungen, sofern Sie beabsichtigen dieses Software-Paket zu
nutzen oder zu verbreiten.
"Original-Dokumentation" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen die Dokumentation des Software-Pakets, welche vom
Copyright-Inhaber veröffentlicht wurde.
Eine "angemessene Kopiergebühr" bezeichnet in
diesen Lizenzvereinbarungen das, was Sie basierend auf den
Materialkosten, Arbeitsaufwand und Vervielfältigungskosten usw.
verlangen können. (Sie müssen dem Copyright-Inhaber keine
Rechenschaft über die von Ihnen erhobenen Gebühren ablegen,
sondern allenfalls vor der Gemeinschaft der Computer-Nutzer, solange
ein Markt vorhanden ist, der diese Gebühr aufbringt.)
"Frei verfügbar" bezeichnet in diesen
Lizenzvereinbarungen den Umstand, daß keine Gebühr für
das Software-Paket selbst erhoben wird, auch wenn für die
Verbreitung eine Kopiergebühr erhoben wird. Darüber hinaus
bedeutet frei verfügbar, daß Empfänger des
Software-Paktes es unter den selben Bedingungen weiter verbreiten
dürfen, unter welchen sie es selbst empfangen haben.
Rechte und Pflichten:
Sie dürfen dieses Software-Paket unter Anerkennung dieser
Lizenzvereinbarungen auf jedem öffentlich zugänglichen
Server, auf dem es installiert ist, nutzen, nachdem Sie durch
Registrierung Ihrer Domain diese Lizenzvereinbarungen anerkannt haben.
Sie müssen nicht im Besitz einer eigenen Installation dieses
Software-Paketes sein. Sie müssen lediglich diese
Lizenzvereinbarungen durch Registrierung Ihrer Domain anerkennen.
Sie dürfen eine "Download-Version" dieses Software-Pakets
auf ihrem Server ablegen und nutzen unter der Bedingung, daß Sie
gleichzeitig auch eine öffentlich nutzbare eigene Installation
dieses Software-Paketes auf ihren öffentlich nutzbaren Server
installieren für den Aufruf durch andere Lizenznehmer dieses
Software-Paketes.
Sie dürfen wörtliche Kopien des Quelltextes der
Standard-Version im Rahmen dieser Lizenzbedingungen herstellen und
verbreiten, sofern Sie diese stets zusammen mit den
Original-Copyright-Hinweisen und diesen Lizenzvereinbarungen und den
zugehöhrigen Gewährleistungsausschlüssen weitergeben.
Wenn Sie dieses Software-Paket in einer Webseite einsetzen, die
ihrerseits mit einem Copyright-Hinweis versehen ist, dann müssen
Sie dort, wo sich der Copyright.Hinweis der Seite befindet, auch einen
adäquaten Copyright-Hinweis dieses Softwarepaket betreffend
anbringen, der auf dieses Lizenzbedingungen verweist.
Sie dürfen Fehlerbereinigungen vornehmen; Anpassungen bzw.
Änderungen, welche die aus der Standard-Version bekannte API bzw.
die Funktionalität betreffen, sind nur in nicht frei
zugäglichen Bereichen wie z.B. lokalen Netzen (Intranet)
zulässig. In frei zugäglichen Bereichen (Internet) muß
die in der Original-Dokumentation des Software-Paketes beschriebene API
sowie die dort beschriebene Funktionalität unangetastet bleiben.
Wurden über diese Forderung hinaus, auch keine Ergänzungen
zur Funktionalität des Software-Pakets gemacht, dann ist ein
solcher Maßen geringfügig modifiziertes Sortware-Paket
seinerseits als Standard-Version zu betrachten.
Jede Änderung, die Sie vornehmen, muß im Kopf der
jeweiligen Datei dokumentiert sein. Dort ist zu spezifizieren, wer
(Sie), wann (Datum) was zu welchem Zweck geändert hat. Bei
größeren Modifikationen ist an dieser Stelle auf die
Beschreibung zu verzichten und statt dessen ein Verweis auf ein
jederzeit öffentlich zugägliches HTML-Dokument in der Form: /*LINK(http://the.modifier.com/mymodifications.html)*/
anzubringen. Darüber hinaus sind Sie zu mindestens einer der
nachfolgenden Vorgehensweisen verpflichtet:
Sie müssen Ihre Änderungen an geeignetem Ort der
Öffentlichkeit vorstellen und als Modifikationen gekennzeichnet
frei zugaäglich machen. Sie können dies tun, indem Sie Ihre
Änderungen im Usenet oder dem für diesen Zweck vorgesehenen eMail-Forum
des Software-Pakets bekannt machen, bzw. indem Sie dem
Copyright-Inhaber gestatten, Ihre Änderungen in die
Standard-Version des Software-Pakets zu integrieren.
Alternativ dürfen Sie das Software-Paket in der
modifizierten Form nur im geschlossenen und für die
Öffentlichkeit nicht zugäglichen Bereich Ihrer Firma oder
Organisation verwenden.
Oder aber Sie treffen eine gesonderte Vereinbarung mit dem
Copyright-Inhaber.
Sie dürfen das Software-Paket als Quelltext verbreiten,
unter der Bedingung, daß Sie mindestens eine der nachfolgenden
Auflagen erfüllen:
Sie müssen stets das gesamte Software-Paket als Maschinen
lesbarer Quelltext ausliefern inklusive iher Modifikationen. Ihre
Modifikationen müssen in deutscher und englischer Sprache in
für die Benutzer verständlicher Form im Quelltext (bei
kleinen Modifikationen) oder in HTML-Dokumenten (bei umfangreicheren
Modifikationen) dokumentiert sein. Darüber hinaus muß stets
darauf hingewiesenw erden, wo die Original Standard-Version zu beziehen
ist.
Alternativ müssen Sie mit dem Copyright-Inhaber eine
andere Vereinbarung treffen.
Sie dürfen eine angemessene
Vervielfältigungsgebühr für die Verbreitung dieses
Software-Paketes erheben. Falls Sie in irgendeiner Form Support
für das Software-Paket anbieten, dürfen Sie auch für
Ihre Support-Leistung eine Gebühr erheben. Für das
Software-Paket selbst jedoch und Ihre Modifikationen, sofern diese
Modifikationen nicht als Support-Leistungen gegenüber einem
einzelnen Interessenten zu betrachten sind, dürfen Sie keine
Gebühr erheben. Sie dürfen dieses Software-Paket zusammen mit
anderer (eventuell kommerzieller) Software ausliefern, solange in der
Art Ihrer Auslieferung deutlich wird, daß es sich bei diesem
Software-Paket nicht um Ihr eigenes Produkt handelt.
Der von diesem Software-Paket erzeugte Code darf weder
verändert werden noch in einer anderen Domain eingesetzt werden,
als die Domain, für welche er explizit angefertigt wurde. Code
kann und darf nur für registrierte Domains, d.h. solche Domains,
die diese Lizenzbestimmungen uneingeschräkt anerkennen,
angefertigt werden. Eine Weitergabe des Codes an Dritte ist nicht
gestattet.
Der Name des Copyright-Inhabers darf ohne vorherige schriftliche
Erlaubnis nicht dazu genutzt werden, um Software-Pakete, die von diesem
Software-Paket abgeleitet wurden anzupreisen oder zu bewerben.
Sie verpflichten sich,
die Account-Daten streng vertraulich zu behandeln, sie weder an
Dritte, die nicht registrierte Lizenznehmer dieses Software-Paketes
sind, weiter zu geben, noch sie in irgendeiner Form zu
veräußern, oder für andere Zwecke als den Versand der
Statistiken bzw. das eMail-Forum
zu verwenden. Das eMail-Forum
darf ausschließlich zum Versand von Nachrichten genutzt werden,
die dieses Software-Paket betreffen und für alle Nutzer dieses
Software-Pakets von Interesse sind. Der Mißbrauch der
eMail-Adressen oder des eMail-Forums
für Spam usw. ist verboten.
Sie verpflichten sich, sofern Sie dieses Software-Paket auf einem
öffentlich zugänglichen Server installieren, fernerhin:
jedem Aufruf aus einer der registrierten Domains, welche diese
Lizenzvereinbarungen ebenfalls akzeptierten, bei den
Funktionalitäten der Standard-Version die gleiche Priorität
einzuräumen, gewissenhaft Statistik zu führen und die
Statistiken gemäß den Spezifikationen der Standard-Version
jeweils beim ersten Besucher eines neuen Monates an die zur
aufrufenden, registrierten Domain zugehörige eMail-Adresse
zuzustellen,
die Datenbank mit den Accountdaten zu pflegen und bei jedem
Aufruf mit einer anderen Account-Datenbank zu synchronieren, die
letztlich über eine oder mehrere Stationen mit der
Account-Datenbank des Copyright-Inhabers synchronisiert ist,
sobald eine Verschlüsselung der Datenbank-Synchronisation
in die Funktionalitäten der Standard-Version aufgenommen wurde,
diese Funktionalität nachzurüsten,
wenn Sie eine Benutzerschnittstelle anbieten, die es
ermöglicht einen Account für die Nutzung dieses
Software-Paketes einzurichten, dann müssen Sie diese
Lizenzvereinbarungen auf der Seite, auf welcher der Account registriert
wird, so anbringen, daß der neue Lizenznehmer diese
Lizenzvereinbarungen liest, bevor er bzw. sie seine
bzw. ihre Domain registriert.
wenn Sie beabsichtigen Ihre Installation dieses Software-Paktes
aus der Öffentlichkeit zurück zu ziehen, dann müssen Sie
dies im eMail-Forum
mindestens 2 Wochen vorher ankündigen, damit andere Lizenznehmer,
die ihre Account-Datenbank eventuell mit Ihrer Account-Datenbank
synchronisieren, auf eine andere Datenbank zur Synchronisation
ausweichen können.
Jeder Verstoß gegen diese Lizenzvereinbarungen führt
zum automatischen Verlust der Lizenz.
Dieses Software-Paket wird vom Copyright-Inhaber
"wie gesehen" zur Verfügung gestellt ohne jegliche
ausdrückliche oder implizite Gewähr unter Ausschluß
jeglicher Haftung und unter Ausschluß jeglicher Zusage von
Handelstauglichkeit bzw. Eignung für irgend einen konkreten oder
unkonkreten Zweck.
Sollten einzelne Vereinbarungen dieser Lizenzvereinbarungen
juristisch unwirksam sein, dann bleiben die übrigen Vereinbarung
von dieser Unwirksamkeit unberührt und in vollem Umfang
gültig.